§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Frankfurt International Alumni Association e.V. (FIAA).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
3. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen werden.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und wurde am 1.1.2026 gegründet.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie der Integration und Völkerverständigung im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
2. Der Verein verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Aufbau und Pflege eines internationalen Alumni-Netzwerks von Absolventinnen und Absolventen internationaler Business Schools, Universitäten und akademischer Programme mit Bezug zu Frankfurt am Main
- Förderung des wissenschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Austauschs zwischen Alumni, akademischen Institutionen, Unternehmen und der Stadt Frankfurt
- Unterstützung von Bildungs- und Nachwuchsprogrammen, Mentoring-Initiativen und Stipendienprogrammen mit internationalem Fokus
- Förderung der internationalen Sichtbarkeit Frankfurts als Bildungs-, Finanz- und Wissenschaftsstandort
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Organisation von Vorträgen, Konferenzen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen
- Mentoring- und Coachingprogramme für Studierende, Alumni und Nachwuchskräfte
- Kooperationen mit Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen
- Publikationen, Studien und digitale Plattformen zur Wissensvermittlung und Vernetzung
- Förderung gemeinnütziger Bildungs- und Forschungsprojekte
4. Aktive Unterstützung internationaler Alumni in Frankfurt: Der Verein unterstützt Alumni, die nach Frankfurt ziehen und hier arbeiten, indem er sie bei der Orientierung in der Stadt begleitet, ihre Integration fördert und ihnen hilft, sich sowohl beruflich als auch persönlich wohl und zu Hause zu fühlen. Dies geschieht durch Mentoring, Netzwerkveranstaltungen, praktische Hilfestellungen und soziale Initiativen.
§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Eine Ablehnung ist nicht zu begründen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt (schriftlich mit Frist von drei Monaten zum Jahresende)
- Ausschluss aus wichtigem Grund durch Vorstandsbeschluss (z. B. bei grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen)
- Tod bzw. Auflösung juristischer Personen
4. Gegen einen Ausschluss kann innerhalb eines Monats Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
1. Die Mitgliederversammlung beschließt eine Beitragsordnung, in der Höhe und Fälligkeit der Beiträge geregelt sind.
2. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge stunden oder erlassen.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. ein Beirat (optional, beratendes Gremium)
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in
2. Beisitzer können durch die Mitgliederversammlung gewählt werden, gehören jedoch nicht dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB an.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
4. Die Amtszeit des Vorstands beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand wird mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
6. Vorstandsbeschlüsse können in Sitzungen, schriftlich oder im Umlaufverfahren (auch digital) gefasst werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
3. Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung.
4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Satzungsänderungen
1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
2. Änderungen des Vereinszwecks bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamts.
§ 10 Auflösung und Vermögensbindung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft und wird mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Gründungsmitglieder
Die Satzung wird von den Gründungsmitgliedern bestätigt. Frankfurt am Main, 01.01.2026.
- Christoph Jacob (Gründungsmitglied)
- Ana-Sophia Jacob (Gründungsmitglied)
- Claudia Staudt-Jacob (Gründungsmitglied)
- Sara Kukovec (Gründungsmitglied)
- Tatsiana Akhrymenka (Gründungsmitglied)
- Raj Verma (Gründungsmitglied)
- Florian Bamberg (Gründungsmitglied)
